Eine Chronik nach dem Motto "Auferstanden aus Ruinen":
Alles begann mit dem Brand des Vereinsheims im Jahr 2007:
Im Jahr 2007 war das Vereinsheim des Kleingartenvereines “KGV Trommelholz e.V.“ abgebrannt. Damals wurde davon ausgegangen dass der Brand vom 17.03.2007 durch Brandstiftung zu Stande kam. Die Ermittlungen hierzu waren recht schnell beendet und kein Schuldiger gefunden.
Der Verein versuchte dann sein Vereinsheim wieder aufzubauen, glücklicherweise, so dachte man damals, habe man das Vereinsheim ja
versichert und so könne man ja mit dem Aufbau des ehemaligen kulturellem Zentrum des Gartenvereins recht schnell beginnen. Diese Auffassung teilte die Stadt Leipzig aber nicht. Von Seiten der
Stadt wurden seither immer neue Gründe gesucht, die dem Verein den Wiederaufbau des Vereinsheims erschwerten. Im Jahr 2008 erwarb die Stadt Leipzig das Gelände, auf dem sich der Kleingartenverein
mit seinen Schrebergärten befindet, von einer Erbengemeinschaft für rund 167.000 Euro. Der Wert der Grundstücke wurde damals auf rund 180.000 Euro festgelegt. Zu diesem Zeitpunkt stand auch schon
fest, dass die Versicherung die Zahlung zur Schadensregulierung aus verschiedenen Gründen eingefroren hat. Nach heutigem Stand steht eine Versicherungsleistung in etwa der Kaufsumme zur
Disposition. Diesen Betrag würde der Kliengartenverein nun gern zum Aufbau des Vereinsheims nutzen, doch die Stadt Leipzig, die ja nun das Grundstück erworben hat, erhebt Anspruch auf das Geld.
Obwohl der Verein immer pünktlich seine Versicherungsprämien gezahlt hatte soll nun ein anderer da Geld bekommen, was dringend in das Vereinsheim fließen soll. Zudem ist die Stadt der Auffassung,
dass das Vereinsheim zu groß sei.
Quelle:
http://leipzig-seiten.de/index.php/kanu/21-deutschland/leipzig/7624-kleingartenverein-und-stadt-leipzig-vor-gericht
02.03.2012:
Liebe Gartenfreunde und Freunde des Trommelholz !
Am 01.03.2012 haben wir nach fast 4 Stunden Verhandlung beim OLG Dresden folgenden Kompromiss erreicht
(wenn die Stadt Leipzig von ihrem 3 wöchigen Widerrufsrecht kein Gebrauch macht). Wenn die Stadt Leipzig alles
widerruft, dann wird am 26.04.2012 um 13:00 Uhr beim OLG Dresden das Urteil verkündet, was aber keiner Seite nützlich
sein würde.
Das Gericht hat uns den Zeitwert von ca. 170 000 € Versicherungssumme zugesprochen. Auf die Auszahlung der restlichen Gelder durch
die Stadt Leipzig wird verzichtet, wenn der Vergleich zustande kommt. In groben Zügen bedeutet das, das Vereinsheim laut OLG unser Eigentum ist uns wird durch die Stadt Leipzig die Bau – und
Gaststättengenehmigung erteilt.
Das Vereinsheim kann in der ursprünglichen Form wiederaufgebaut werden. Eine Genehmigung für politische Veranstaltungen im Vereinsheim wird durch den Vorstand nicht gegeben. Bei festgestellten schuldhaften Verstößen wird dem Vereinsvorstand ein Bußgeld in Höhe von 1000 €, im Wiederholungsfall von 2000 € auferlegt. Die Verfahrenskosten trägt zu 70 Proz. die Stadt Leipzig und 30 Proz. der Gartenverein.
Wir sind der Meinung, wir müssen mit dem Kompromiss leben und können dadurch endlich wieder das Vereinsheim als Mittelpunkt der Gartenanlage nutzen.
Gleichzeitig möchten wir und Familie Wahl sich bei den Gartenfreunden und Freunden des Trommelholzes bedanken, die uns nach Dresden begleitet hatten.
23.03.2012
Liebe Gartenfreunde und Freunde des Trommelholz !
Die Stadt Leipzig hat von ihrem Widerspruchsrecht kein Gebrauch gemacht und somit ist der durch das OLG
Dresden vorgeschlagene Vergleich bestätigt und für beide Seiten bindend.
Nach Beratungen in den nächsten Tagen werden wir informativ ergänzende Details dazu mitteilen. Wir bedanken uns bei Allen die uns
aktiv bei unserem langjährigen Rechtstreit mit der Stadt Leipzig unterstützt haben, besonders bei den Teilnehmern an den Gerichtsverhandlungen in Leipzig und Dresden.
02.04.2012
Liebe Gartenfreunde und Freunde vom Trommelholz !
nach Eingang der beim Amtsgericht Aachen hinterlegten Zeitwert - Versicherungsgelder ( ca. 170 000 € ) müssen von diesem
Geld die entstandenen Gerichtskosten ( Prozess und Anwaltskosten) bezahlt werden. Weiterhin bekommt die Brauerei Köthen ihre ebenfalls verauslagten Gelder zurück, Rechnungen von Gewerben für die
bisherigen Arbeiten am Vereinsheim müssen davon getilgt werden. Danach kann mit dem Rest des Geldes mit dem Innenausbau begonnen und die Fassade mit einer provisorischen
Schutzschicht versehen werden. Wann die komplette Fertigstellung des Vereinsheim abgeschlossen ist, kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Es ist alles eine Frage des
Geldes. Bei neuen Anhaltspunkten erfolgt eine entsprechende Information.
01.03.2013
Das Neuste vom Vereinsheim
Im Herbst 2012 kam nach mehreren Anfragen unserseits vom Bauamt der Stadt Leipzig endlich die Baugenehmigung und ein
Brandschutzgutachten . Wir waren voller Freude und Erwartung , dass es jetzt endlich unser Vereinsheim zu Ende gebaut werden kann. Um so größer waren unser Entsetzen und Enttäuschung als
wir den Inhalt der Schreiben gelesen hatten. Unser Vereinsheim wurde als Sonderbau eingestuft und mit jeder Menge von Auflagen belegt. Wir müssen z.B. eine Behindertentoilette einbauen,
eine Blitzschutzanlage, alle vom Pächter eingebauten Brandschutztüren werden nicht anerkannt und müssen von einer autorisierten Firma eingebaut werden, weiter wird auch unsere 2.Fluchtweg
nicht anerkannt. Die Kosten für die beiden Schreiben der Stadt Leipzig betragen ca. 2500.- €, die Erfüllung der Forderungen würden uns bzw. dem Pächter ca. 25000 – 30000 € kosten. Eigenartig ist
z.B. ,dass für die Gaststätten in den Höfen am Brühl gar keine Toilette verlangt wird ( siehe Bericht von 2012), aber von uns verlangt man ein Behinderten WC. Man könnte sich so seine Gedanken
machen, auf jeden Fall sind wir gegen die Auflagen der Baugenehmigung in Widerspruch gegangen. Wir haben jetzt 3 Jahre ( evtl.weitere Verlängerung von 2 Jahren ) Zeit die Auflagen zu
erfüllen, ansonsten verlischt die Gültigkeit der Genehmigungen. Zur Zeit haben wir das Geld nicht um weiterzubauen und deshalb kann die Gaststätte und Vereinsheim noch nicht für die
Öffentlichkeit freigegeben werden. Aber eins versprechen wir der Stadt Leipzig, wir werden weiter um unser Recht kämpfen und Möglichkeiten finden um das Vereinsheim im neuen Glanz wieder
entstehen zu lassen. Der Pächter Sven Wahl führt noch eine weitere Klage bezüglich der Brandstiftung gegen die Generali Versicherung, eine erste Verhandlung fand am 28.02.2013 vor dem
Oberlandesgericht in München statt. Zu gegebener Zeit werden die Ergebnisse bekannt gegeben.
Am 28.02.2012 waren unser Termin vor dem Oberlandesgericht in München. Positiv überrascht wurden wir von den Richter in München, der vorbereitet und mit objektiven Blick zum Streitfall die Verhandlung führte.
Pächter Seven Wahl hat einen kleinen Bericht über die Verhandlung geschrieben, die Euch als PDF Datei zur Verfügung
steht.
23.05.2013
Es geht weiter….
Nachdem das Gericht in München am 16.05.2013 statt eines Urteils einen Beweisbeschluss erlassen hat , da die „GUTE“ Generali
keinem Vergleich zustimmen wollte (trotz intensiverer gerichtlicher Hinweise) kam heute der Beschluss und der Neue Verhandlungstermin am 1.8.2013 in München.
Bei diesem Termin soll durch Bauarchitekten, Bauunternehmer, Verein, Stadtverband , Betreiber ,Brauerei, nachgewiesen werden das
der Wiederaufbau des Vereinsheimes am 15.10.2010 gesichert war. Ebenso das das Vereinsheim wieder steht und inzwischen sogar eine neue Baugenehmigung zusätzlich nachgereicht wurde. Denn das
bestreitet die Generali immer noch!
Dies sollte laut aktueller Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes alleine durch den unkündbaren Bauträgervertrag seitens
des Eigentümers und Betreibers gesichert sein.
Trotzdem wird der damals amtierende Bauamtsleiter Herr Wittmann für die Generali aussagen das der Schwarzbau Trommelholz nicht
wieder aufgebaut wurde …… Das ist übrigens der selbe Herr der zu tiefsten DDR Zeiten die Wasserleitungen für das vorhandene Vereinsheim Trommelholz plante und genehmigte damals allerdings
als Stadtbezirksbaumeister für Leipzig Nord…. Also Sachen gibt es.
Aber wir vergessen doch alle mal was , oder?
Das Gericht unterstrich nochmal nachdrücklich das die STADT LEIPZIG zu keinem Zeitpunkt Eigentümer des
Vereinsheimes war oder wurde geschweige ist!
Ebenso das die Generalie vertragswidrig gegen Ihre eigenen Verträge widerrechtlich nicht den Zeitwert auszahlte sondern dem
Geschädigten vorenthielt.
Nur wegen diesen Machenschaften können wir seit Jahren nicht öffnen und den Schaden wird am Ende der Leipziger Steuerzahler als
Schadenersatz über die Stadt bezahlen müssen, da die wirklichen Schuldigen wieder von nichts wissen werden….
DIE GENERALI schädigte somit vorsätzlich Ihren Versicherungsnehmer über inzwischen 6 Jahre (SECHS
JAHRE) lang!
Dieses sollte jeder bedenken der glaubt im Ernstfall gut abgesichert zu sein.
Gern gebe ich weitere Auskünfte Sven Wahl für das Vereinsheim
28.11.2013
Das Jahr 2014- ein erfolgreiches Jahr?
Zur Zeit bemüht sich unser Pächter wiederholt um die Einholung der Genehmigungen zur offiziellen Eröffnung der Gaststätte
und Kegelbahn im März 2014. Ebenso ist er bemüht den Saal (Bewirtschaftung als Catering), offiziell für den Verein wieder zugänglich zu machen. Leider hat auch die Landesdirektion
Leipzig immer noch nicht auf unseren fristgemäß eingereichten Widerspruch gegen die skandalösen Bedingungen der erteilten Baugenehmigung entschieden. Bei uns als Vorstand der
Kleingärtneranlage Trommelholz gibt es zur Zeit Überlegungen aus dem Kleingartenpark Nord auszutreten, wenn die Eröffnung durch die Stadt Leipzig weiterhin verhindert wird. Was
soll ein Kleingartenpark Nord für einen Sinn haben, wenn das Vereinsheim als Mittelpunkt des gärtnerischen Zusammenlebens in der Anlage, für die Öffentlichkeit geschlossen ist. Immer
wieder fragen unsere Gärtner und eine große Anzahl von Bürgern aus dem umliegenden Wohngebieten uns an, wann endlich die Eröffnung ist. Es besteht ein großer Unmut über die bisherigen Gründe der
Verhinderung.
zur Herbstversammlung am 15.11.2014 habt Ihr ja gesehen, wie schön unser Saal vom Vereinsheim ist und bestimmt noch schöner
sein könnte. Ich habe ja auch zur Versammlung gesagt, dass wir den Saal vorerst nur gelegentlich vereinsintern nutzen können ( ist aber meiner Meinung nach auch fraglich ), eine
öffentliche und regelmäßige Nutzung ist erst nach Erfüllung der Auflagen zur Baugenehmigung vom 04.10.2012 möglich. Gem. § 82 Abs. 3 SächsBO darf einer bauliche Anlage erst benutzt werden,
wenn sie ordnungsgemäß fertiggestellt und sicher benutzbar ist. Die beabsichtige Aufnahme der Nutzung ist dem Amt mindestens zwei Wochen vorher entsprechend § 82 Abs.2 SächsBO anzuzeigen.
Sind keine andere Fristen bestimmt so erlöschen diese , wenn innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung
länger als zwei Jahre unterbrochen worden ist. Die Frist kann gem . § 73 Abs. 2 SächsBO auf schriftlichen Antrag um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Für uns bedeutet dies , bis zum September
2015 müsste die Verlängerung beantragt werden oder die durch Familie Wahl bezahlten 1617,19 € und 802,19 € Brandschutzgutachten wären in den Wind gesetzt und alles müsste neu beantragt und
bezahlt werden. Dies darf nicht sein und wir alle müssen uns Gedanken
( natürlich mit Familie Wahl ) machen, wie wir die durch das Bauamt verhängten Auflagen erfüllen können. Verstöße gegen
baurechtliche Vorschriften können, wenn sie eine Ordnungswidrigkeit nach § 87 der SächsBO darstellen, mit einer Geldbuße bis zu 500.000.00 EUR geahndet werden .
So und nun macht Euch mal alle Gedanken wie wir alles umsetzen können, damit nicht alles umsonst war. Wir werden zu gegebener
Zeit zusammen mit Sven Wahl eine Beratung zur genannten Problematik führen.
Frank Mielack
28.06.2015
Neues vom Trommelholz aus dem Jahr 2015
Im Herbst 2012 hatte unserer Rechtsanwalt bei der Landesdirektion Sachsen in unserem Auftrag Widerspruch gegen die in der Baugenehmigung für unser Vereinsheim
ausgesprochenen Auflagen eingelegt . Bis jetzt hat es gedauert , ehe eine Antwort von der Landesdirektion kam . Natürlich wurden alle durch das Bauamt der Stadt Leipzig ausgesprochene Auflagen
bestätigt. Böse Zungen sagen, es ist eine späte Rache der Stadt Leipzig, da wir ja den Prozess beim Oberlandesgericht in Dresden nicht verloren haben. Wie kann es sein, dass ein kleiner
Gartenverein es wagt , gegen die fehlerfreie Stadt Leipzig zu Klagen und auch noch gewinnt. Wir müssen nun überlegen, wie wir die teuren Auflagen erfüllen ( z.B. Einbau eines Behinderten -
WC ). Eine Verlängerungsfrist zur Erfüllung der Auflagen bis Oktober 2017 werden in Kürze von uns an das Bauamt der Stadt Leipzig eingereicht.